Das Europäische Patentamt wird aus einem Dolmetscher- und einem Übersetzungsdienst zusammengesetzt.
Die Anforderungen an das sprachliche Vermögen sowie an die fremdsprachlichen Kenntnisse sind hoch, das Auswahlverfahren streng.
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Voraussetzungen für eine Tätigkeit beim Europäischen Patentamt
Wer sich für eine Stelle beim Übersetzungsdienst bewirbt, sollte ausgezeichnete Kenntnisse in den betreffenden Fremdsprachen mitbringen.
Auch die Muttersprache sollte natürlich hervorragend beherrscht werden.
Eine schnelle Auffassungsgabe, Interessen an wissenschaftlichen Fachgebieten und analytische Fähigkeiten runden das Profil ab.
Im Grunde genommen ist derjenige, der sich für den Übersetzungsdienst bewirbt, ein Allroundtalent.
Wer als Dolmetscher im Europäischen Patentamt arbeiten möchte, bekommt allerdings keine feste Stelle, denn hier werden nur freiberufliche Dolmetscher beauftragt.
Deutsch, Englisch und Französisch müssen zwingend beherrscht werden, das Simultandolmetschen steht hier auf der Tagesordnung.
Ein Universitätsabschluss mit dem Titel Diplom oder Master sind zwingend als Voraussetzung gegeben, außerdem sollte eine mehrjährige Berufserfahrung in den genannten Sprachen und als Konferenzdolmetscher vorhanden sein.
Nur in Einzelfällen werden Berufsanfänger beauftragt und eingearbeitet.
Ein Eignungstest wird hier vor einer Beauftragung nicht durchgeführt, vielmehr wird eine Eignungsüberprüfung für die Dauer von sechs Monaten vorgenommen.
In der Zeit wird dem Bewerber ein erfahrener Kollege zur Seite gestellt, der ihn auch beurteilt
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Aufgaben beim Europäischen Patentamt
Drei Sprachabteilungen – Deutsch, Englisch und Französisch – gibt es derzeit beim Europäischen Patentamt.
Übersetzungen finden grundsätzlich nur in die Muttersprache statt.
Der Hauptteil der Übersetzungen besteht aus den drei genannten Amtssprachen, nur selten fallen in andere Sprachen Übersetzungen an.
Juristische und administrative Texte, Rechnungslegung, Finanzen sowie Haushalt und IT-Technik sind die Bereiche und Texte, die am häufigsten vom Fachübersetzer bearbeitet werden.
Die genannte Sprachenkombination gilt auch für die Dolmetscher, die beim Europäischen Patentamt beschäftigt werden, wobei es hier keine Festanstellungen gibt. Die Einsätze bestehen zumeist aus mündlichen Verhandlungen, die nur einen Tag dauern, wie Einsprüche oder Beschwerden, die vor einer Kammer vorgetragen werden.
Auf Antrag hin werden die Dolmetscher für eine oder beide Sprachen eingesetzt.
Auch auf Fachkonferenzen oder auf mehrtätigen Tagungen der verschiedenen Ausschüsse und Organe wird gedolmetscht. Nur selten werden für Konferenzen, die im Ausland stattfinden, Dolmetscher zusätzlich beauftragt.